Das Judenedikt von 1813 – der Weg der Emanzipation
Station 23 • das ehemalige Bezirksamt, Nürnberger Straße 3
Mit der Säkularisation endete 1803 die Geschichte des Hochstifts Bamberg. Das geistliche Territorium wurde dem späteren Königreich Bayern einverleibt und Forchheim zum Sitz eines bayerischen Landgerichts. Mit dem Judenedikt von 1813 sollten in Bayern die bürgerlichen Verhältnisse der jüdischen Einwohner neu geordnet werden. In den Jahrhunderten davor war die jüdische Bevölkerung allen möglichen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt. Dies sollte sich nun weitestgehend ändern.
Das Judenedikt bot Vor- und Nachteile. Es bescherte der jüdischen Minderheit zwar manche Fortschritte, enthielt aber auch deutliche Einschränkungen. Jüdinnen und Juden durften nun ihre Religion frei ausüben, hatten Zugang zu den Schulen und Hochschulen sowie die Möglichkeit, „bürgerliche“ Berufe zu erlernen. Der modernen Zeit geschuldet war die Vorschrift, dass sie einen Familiennamen annehmen mussten, den sie jedoch frei wählen konnten. Häufig handelte es sich um Herkunftsnamen, z.B. Baiersdorfer, Dormitzer oder Zeiller. Als negativ erwies sich, dass Jüdinnen und Juden nur in bestimmten Städten und Dörfern wohnen durften und die Anzahl jüdischer Familien begrenzt wurde. Geregelt war dies im „Matrikelparagraphen“ des Judenedikts. In Forchheim war die Zahl der jüdischen Familien auf 20 beschränkt. Die Restriktionen führten dazu, dass sich viele Jüdinnen und Juden im 19. Jahrhundert gezwungen sahen, nach Nordamerika auszuwandern.